Kehricht & Sperrgut

Versuche die Abfallmenge zu reduzieren und wo möglich Abfälle und Wertstoffe zu trennen. 

Kehricht und Sperrgut

Bestimmungen

  • Hauskehricht nur in den Standardsäcken sammeln
  • Mit Vignetten versehen an den vorgesehenen Sammelpunkten deponieren
  • Maximalgewicht: 15 kg / Kehrichtsack
  • Hauskehricht geht in die Kehrichtverbrennung: Metalle, Grüngut, Glas, Batterien und andere Wertstoffe gehören in die separaten Sammlungen
  • Sperrgut bis 150 x 100 x 50 cm (Metallteile sind nach Möglichkeit zu entfernen)
  • Steine, anderes inertes Material oder spezielle Industrieabfälle sind kein Kehricht und verboten (können Beschädigungen an Fahrzeugen und Anlagen verursachen)

Industrie- und Gewerbebetriebe
Für Industrie- und Gewerbebetriebe mit grösserem Kehrichtaufkommen bieten wir massgeschneiderte Lösungen an. Gerne beraten wir. 

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Baselland

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